Grundstücke
Sollten Sie schon ein Grundstück besitzen oder im Auge haben - wunderbar!
Falls nicht, so finden Sie vielleicht in der Rubrik Angebote interessante Vorschläge.
Selbstverständlich stehen wir bei den notwendigen baurechtlichen Prüfungen des Grundstücks zur Seite:
- Grundstücksbesichtigung
- Prüfung der gesetzlichen Vorgaben / Bebauungspläne nach §35 BauGB
- Stellen von Bauvoranfragen zur Prüfung der Zulässigkeit nach §34 BauGB
